Tierfriedhof  Am H​untetal

Die letzte Ruhestätte für Ihr Haustier

Friedhofsordnung


Allgemeines
Der Tierfriedhof Am Huntetal wurde eingerichtet, um unseren verstorbenen Haustieren, die uns jahrelang Begleiter, Lebensgefährten und Seelentröster waren, eine würdevolle letzte Ruhestätte zu bieten. Als solche Gedenkstätte sollte der Tierfriedhof pfleglich behandelt werden. Jeder sollte sich der Würde und der Bedeutung des Ortes entsprechend verhalten.

Öffnungszeiten und Zutritt
Der Tierfriedhof ist täglich geöffnet. 
Der Tierfriedhof ist ein Privatgelände. 
Der Betreiber gestattet interessierten Besuchern, die kein Grab besitzen, das Betreten des Geländes. Der Betreiber kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Abschnitte aus besonderem Anlass untersagen.
Das Befahren des umzäunten Friedhofsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist verboten.
Den Anweisungen des Friedhofspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Nutzung
Zur Bestattung kommen Hunde, Katzen und jegliche Art von Haustieren, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel und Fische. Die Tiere werden nach vorheriger Absprache zur Bestattung gebracht.

Grabgrößen
Die Grabgröße richtet sich nach der Größe des verstorbenen Tieres:
       Grabgröße 1: 50 cm * 50 cm
       Grabgröße 2: 60 cm * 90 cm
       Grabgröße 3: 120 cm * 90 cm

Anonyme Gräber
Als Ergänzung zu den üblichen Gräbern stellt der Betreiber ein Geländestück mit Rasen zur Verfügung, in welchem Tiere anonym beerdigt werden können. Eine offene Kennzeichnung der Grabstellen erfolgt nicht. Die Größe der Grabstelle wird nach Ermessen des Betreibers festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstelle besteht für den Tierhalter nicht.
Blumen oder sonstiger Grabschmuck können am Gedenkstein für die Anonymen Gräber aufgestellt werden, der die Aufschrift trägt: „Zum Gedenken an meinen geliebten Freund“.

Pacht und Ruhezeiten
Die Pacht- und Ruhezeit beträgt je nach Größe des Tieres mindestens 3-5 Jahre. Danach kann die Pacht um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Die Kosten sind aus der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung ersichtlich.

Haftung
Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstähle, Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte oder höhere Gewalt kann der Betreiber keine Haftung übernehmen.

Abfallbeseitigung
Laub und pflanzliche Friedhofsabfälle sind auf den Komposthaufen am Ausgang zu geben. Nicht kompostierbare Abfälle, z.B. Verpackungen, Blumentöpfe und Grabschmuck sind vom Grabnutzer mitzunehmen und zu entsorgen.

Grabpflege
Der Pächter ist verantwortlich für die Anpflanzung und Pflege der Grabstelle, wobei der Betreiber derartige Arbeiten vermitteln kann.
Das Grab darf nicht mit Splitt, Kies oder ähnlichen Materialien bestreut werden. Die Anpflanzung auf der Grabstelle sollte 50 cm Höhe nicht überschreiten und benachbarte Grabstellen nicht beeinträchtigen.
Die Tiergräber werden mit nummerierten Steinen versehen, die nicht entfernt werden dürfen.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie beim Betreiber:
       Friedrich gr. Röcke
       Telefon: 04444 - 967172
       Mobil: 0172 - 8060914